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Ist Ihr Unternehmen von NIS2 betroffen – und was ist jetzt zu tun?
Seit dem 6. Dezember 2025 gilt in Deutschland das NIS2-Umsetzungsgesetz. Der NIS2-Hub zeigt Ihnen in wenigen Schritten, ob Ihr Unternehmen voraussichtlich erfasst ist, welche Pflichten daraus folgen und wo Ihre wichtigsten Handlungsfelder liegen – von Backup und Wiederanlauf bis Zugriffsschutz.
So funktioniert es
- Kurz registrieren – E-Mail, Name und Firma, Anmeldung per Code ohne Passwort.
- Fragen beantworten – Sektor, Unternehmensgröße, elf Fragen zum Stand Ihrer IT-Sicherheit.
- Ergebnis erhalten – Einordnung, Pflichten und priorisierte Maßnahmen, auch als PDF.
- Bei Bedarf besprechen – unsere Experten zeigen, wie sich die Maßnahmen technisch umsetzen lassen.
Betroffenheit
Einordnung als besonders wichtige oder wichtige Einrichtung, indirekt über die Lieferkette betroffen oder nicht betroffen – mit Begründung.
Pflichten
Registrierung, Meldefristen (24 h / 72 h / 1 Monat), Risikomanagement und Verantwortung der Geschäftsleitung im Überblick.
Maßnahmen
Priorisierte Handlungsfelder nach § 30 BSIG – mit Fokus auf das, was im Ernstfall zählt: nachweisbarer Wiederanlauf.
Der NIS2-Hub liefert eine Ersteinschätzung auf Basis Ihrer Angaben und ersetzt keine Rechtsberatung. Das BSI bietet ergänzend eine eigene Betroffenheitsprüfung an.